Rechtliche und fachliche Anforderungen aus Expertenstandard und Leitlinien

  • Die Einschätzung des Dekubitusrisikos und die Auswahl von Maßnahmen zur Dekubitusprävention erfordert pflegefachliches Wissen.

  • Zur Transparenz der Hilfsmittelauswahl, zur Qualitätssicherung und zur Evaluation der Versorgung erfolgt die Dokumentation des Patientenstatus und des Hilfsmittelbedarfs in einem geeigneten Erhebungsbogen.

  • Zu den Einflussfaktoren auf das Dekubitusrisiko und die Hilfsmittelauswahl gehören Grunderkrankungen, Fähigkeitsstörungen, die zentrale Risikoeinflussgröße „Mobilität“ und hierbei insbesondere die Fähigkeiten zur Positionsveränderung und Aufrechterhaltung einer bestimmten Position sowie das soziale und pflegerische Umfeld.

Rezept, Hilfsmittel, Lieferung – das sind Ihre Rechte

Hier finden Sie eine Auflistung der Rechte, die Sie als Angehöriger im Rahmen der Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus haben:

  • Recht auf Beratung darüber welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen für die konkrete Situation Ihres Angehörigen geeignet und notwendig sind (§127 (5) SGB V). Damit verknüpft Recht auf einen Hausbesuch und eine qualifizierte Bedarfsermittlung
  • Recht auf eine Einweisung und Anwendungsschulung des Hilfsmittels bei der Lieferung sowie Recht auf eine ausführliche Schulung pflegender Angehöriger nach § 45 SGB XI zu wichtigen Themen der Dekubitusprophylaxe wie zum Beispiel Lagerungs- und Transfertechniken oder die Anwendung von Hilfsmitteln.
  • Recht auf eine Versorgungsüberprüfung und eine neue Beratung durch den Lieferanten bei Veränderungen der Krankheits- oder Risikosituation Ihres Angehörigen oder bei Auftreten eines Dekubitus.
  • Recht auf Überprüfung bei technischen Störungen oder bei Materialermüdung und deren Behebung.
  • je nach Krankenkasse Recht auf Austausch oder Umversorgung des Hilfsmittels bei schlechter Verträglichkeit oder Verschlechterung der Wundsituation.