Rechtliche und fachliche Anforderungen aus Expertenstandard und Leitlinien
Rezept, Hilfsmittel, Lieferung – das sind Ihre Rechte
Hier finden Sie eine Auflistung der Rechte, die Sie als Angehöriger im Rahmen der Versorgung mit Hilfsmitteln gegen Dekubitus haben:
- Recht auf Beratung darüber welche Hilfsmittel und zusätzlichen Leistungen für die konkrete Situation Ihres Angehörigen geeignet und notwendig sind (§127 (5) SGB V). Damit verknüpft Recht auf einen Hausbesuch und eine qualifizierte Bedarfsermittlung
- Recht auf eine Einweisung und Anwendungsschulung des Hilfsmittels bei der Lieferung sowie Recht auf eine ausführliche Schulung pflegender Angehöriger nach § 45 SGB XI zu wichtigen Themen der Dekubitusprophylaxe wie zum Beispiel Lagerungs- und Transfertechniken oder die Anwendung von Hilfsmitteln.
- Recht auf eine Versorgungsüberprüfung und eine neue Beratung durch den Lieferanten bei Veränderungen der Krankheits- oder Risikosituation Ihres Angehörigen oder bei Auftreten eines Dekubitus.
- Recht auf Überprüfung bei technischen Störungen oder bei Materialermüdung und deren Behebung.
- je nach Krankenkasse Recht auf Austausch oder Umversorgung des Hilfsmittels bei schlechter Verträglichkeit oder Verschlechterung der Wundsituation.